Erneute Bestätigung der Gemeinnützigkeit

Wir haben mit Schreiben vom 25.01.2022 durch die deutschen Finanzbehörden unsere Gemeinnützigkeit erneut bestätigt bekommen. Durch den Freistellungsbescheid für 2018 bis 2020 zur Körperschaftssteuer, dürfen wir auch zukünftig weiterhin Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Wir freuen uns über eure Unterstützung finanzieller und materieller Art, aber natürlich auch das gemeinsame tatkräftige Anpacken bei unseren anstehenden Hilfslieferungen und unsere Projekte (u. a. Schulbau und Notfall-Klinik) vor Ort.